Der Tod bringt Trauer. Manche macht er reich.
Wer wieviel vom Vermögen des Verstorbenen erhält, bestimmen die Regeln des Erbrechts. Sie wurden zwar im Jahre 2...
Weitere Fragen und Antworten zu dieser entscheidenden Verfahrenshandlung.
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#12 Die wohl bedachte Erbantrittserklärung (1)
Das Erbrecht fällt einem zu. Man muss es aber auch annehmen. Doch selbst dabei ist Vorsicht geboten.
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54:51
#11 Der fragliche Widerruf - zu 2 Ob 168/24f
Ausgehend von einer aktuellen Entscheidung des Höchstgerichts werden manch unbekannte Aspekte des Widerrufs letztwilliger Verfügungen beleuchtet.
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53:40
#10 Die gefährliche Pflichtteilsminderung
Lücken und Tücken zu einem vermeintlich bekanntem Rechtsinstitut.
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55:08
#9 Der schutzbedürftige Erbe
Der minderjährige Erbe ist besonders schutzbedürftig, wenn der Erblasser die Fähigkeiten des gesetzlichen Vertreters bezweifelt. Manch volljähriger Erbe soll vor jugendlichem Ungestüm und Unvernunft bewahrt werden. Welche Verfügungen sind denkbar? Die rechtlichen Möglichkeiten sind viel diskutiert, aber nicht abschließend gelöst.
Der Tod bringt Trauer. Manche macht er reich.
Wer wieviel vom Vermögen des Verstorbenen erhält, bestimmen die Regeln des Erbrechts. Sie wurden zwar im Jahre 2015 neu gefasst, doch wurde die Hoffnung auf ein für den Interessierten verständliches Recht in einer modernen Sprache enttäuscht.
Beschäftigt man sich mit den Bestimmungen genauer, entpuppen sie sich häufig als rätselhaft, jedenfalls aber voll von Überraschungen, Lücken und Tücken. Ihnen nachzuspüren, lohnt sich zumindest für jene, die darauf hoffen, durch eine Erbschaft ihre Lebensverhältnisse spürbar zu verändern.
Christian Rabl gehört zu den führenden Experten auf dem Gebiet des Erbrechts. Er ist Universitätsprofessor für Zivilrecht an der Universität Wien und als Rechtsanwalt tätig. Sein Gesprächspartner ist Andreas Tschugguel, öffentlicher Notar in Wien, der nicht nur die Perspektive des im Erbrecht bedeutsamen Notariats, sondern auch seine eigene hervorragende wissenschaftliche Expertise in die Diskussion einbringt.