Der Tod bringt Trauer. Manche macht er reich.
Wer wieviel vom Vermögen des Verstorbenen erhält, bestimmen die Regeln des Erbrechts. Sie wurden zwar im Jahre 2...
Warum erfährt der Berechtigte im Verlassenschaftsverfahren so wenig Fürsorge? Wie gelangt er möglichst rasch an seine Zuwendung?
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46:04
#5 Der Lebensgefährte
Seit dem Jahre 2017 berücksichtigt das Erbrecht auch den Lebensgefährten. Die nähere Analyse fördert Kärgliches zutage.
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57:46
#4 Der befangene Zeuge
Über befangene Testamentszeugen und den zeugnisunfähigen Machthaber im Besonderen.
Ein aktueller wissenschaftlicher Beitrag deckt nicht selten unerkannte Gefahren auf.
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56:10
#3 Lose Blätter (2)
In der zweiten Folge zu den losen Blättern geht es um das Phantom des inneren Urkundenzusammenhangs, werden manch unerkannte Gefahren aber auch mögliche Rettungen für die Wirksamkeit der Letztwilligen Verfügung überlegt.
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47:11
#2 Lose Blätter (1)
Ein Schock für den Bedachten, eine Freude für die zum Zug Kommenden – ein an sich unbedenkliches Testament kann unwirksam sein, wenn es aus mehreren losen Blättern besteht. In dieser Folge besprechen Christian Rabl & Andreas Tschugguel einen Dauerbrenner der letzten Jahre.
Der Tod bringt Trauer. Manche macht er reich.
Wer wieviel vom Vermögen des Verstorbenen erhält, bestimmen die Regeln des Erbrechts. Sie wurden zwar im Jahre 2015 neu gefasst, doch wurde die Hoffnung auf ein für den Interessierten verständliches Recht in einer modernen Sprache enttäuscht.
Beschäftigt man sich mit den Bestimmungen genauer, entpuppen sie sich häufig als rätselhaft, jedenfalls aber voll von Überraschungen, Lücken und Tücken. Ihnen nachzuspüren, lohnt sich zumindest für jene, die darauf hoffen, durch eine Erbschaft ihre Lebensverhältnisse spürbar zu verändern.
Christian Rabl gehört zu den führenden Experten auf dem Gebiet des Erbrechts. Er ist Universitätsprofessor für Zivilrecht an der Universität Wien und als Rechtsanwalt tätig. Sein Gesprächspartner ist Andreas Tschugguel, öffentlicher Notar in Wien, der nicht nur die Perspektive des im Erbrecht bedeutsamen Notariats, sondern auch seine eigene hervorragende wissenschaftliche Expertise in die Diskussion einbringt.