In den letzten Jahren haben selbst hochrangige Rechtswissenschaftler und ehemalige Verfassungsrichter Zweifel an der rechtsstaatlichen Funktionsweise der Justiz...
In dieser Folge beleuchtet der Verfassungsexperte Prof. Rupert Scholz die rechtlichen Aspekte des 5-Punkte-Plans des designierten Kanzlers Friedrich Merz zur Migration. Der Staatsrechtler Dr. habil. Ulrich Vosgerau erläutert die Hintergründe zur Abweisung des Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichts Osnabrück bezüglich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Und Marcus Pretzell, Anwalt eines von einer Hausdurchsuchung Betroffenen, spricht über Meinungsfreiheit und „60 Minutes” auf CBS.
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46:49
Der Rechtsstaat: Vor der Wahl
Vor der Wahl geht es um ein beherrschendes Thema, das in den letzten Jahren politisch vorgegeben worden ist: die Verfolgung von Hass und Hetze. Verfolgt wird gegenwärtig der Corona- und regierungskritische Journalist Alexander Wallasch, und zwar von einer Landesmedienanstalt. Prof. Boehme-Neßler gibt Auskunft, wozu diese Anstalt eingerichtet ist, welche Verfahren sie führen und inwiefern sie politisch instrumentalisiert werden kann. Der Corona-kritische Weimarer Richter Matthias Guericke wurde von einer Vereinigung selbst ernannter Verfolger von Hass und Hetze verfolgt, wehrte sich und „gewann“ überwiegend nach zwei Instanzen und zweieinhalb Jahren im Rechtsstreit. Sein Rechtsanwalt Dr. Manfred Kölsch berichtet, wie es im Rechtsalltag zugeht. Ulrich Fischer widmet sich den Wahlprinzipien und der zweifelhaften Wahlkontrolle, die zuletzt in Rumänien gesehen worden ist, und fasst den Bericht der Venedig-Kommission des Europarats vom 27. Januar 2025 zusammen (https://www.coe.int/en/web/kyiv/-/venice-commission-urgent-report-on-the-cancellation-of-election-results-by-constitutional-courts-published), und am Ende kommentiert Tobias Gall den Moralismusschub, den der deutsche Wahlkampf erhalten hat, aus grundgesetzlicher Sicht.
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49:54
Der Rechtsstaat: Verrat
Während Landesverrat darauf abzielt, Staatsgeheimnisse an fremde Mächte zu geben, zielt der Hochverrat auf den gewaltsamen Umsturz der inneren Ordnung eines Staates. Thomas-M. Seibert berichtet über aktuelle Hochverrat-Verfahren in Deutschland. Die deutsche Noch-Innenministerin scheint ihre Bediensteten auf Gesinnungslinie bringen zu wollen. Bereits die Mitgliedschaft in einer bestimmten politischen Partei soll „dienstrechtliche Konsequenzen“ bis hin zur Entlassung haben können. Rechtsanwalt Dr. Christian Wirth, MdB, geht das zu weit: Wir sprechen über seine Strafanzeige gegen Nancy Faeser. Sind vor dem Gesetz alle gleich, oder wird in der politischen Strafverfolgung mit zweierlei Maß gemessen? Mit David Zollinger diskutieren wir, ob Handlungen einer Bundesrätin in der Schweiz als eine neue Form des Landesverrats subsumiert werden können. Und Carlos A. Gebauer wirft die Frage auf, was Verrat und Heldentum miteinander gemein haben.
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53:24
Der Rechtsstaat: Was zu beweisen wäre
Wenn die Rechtswidrigkeit staatlichen Handelns einem Gericht nicht als offenkundig erscheinen mag, wenn die Toxizität einer modRNA nicht als hochgefährlich erkannt werden soll, wenn ein grüner Bundestagsabgeordneter irgendwie aus dem Weg geräumt werden muss oder wenn verfassungswidrige Brandmauern halten sollen – der Beweis ist eine Schwelle zum Recht, die erst mal überwunden werden muss und die vielfältig manipuliert werden kann. Gelingt diese Manipulation aber, dann wird das Recht gebrochen, Menschen werden massenhaft diskriminiert und schwer geschädigt, und der demokratische Rechtsstaat kommt unter die Räder. Wenn da nicht die kritischen Blicke der Rechtsanwälte Artur Terekhov, Tobias Ulbrich, Ulrich Fischer und Carlos Gebauer wären, könnte man es vielleicht übersehen.
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53:24
Der Rechtsstaat: „Wir wählen die Freiheit!“
Adenauers Ruf von 1952 ist unvergessen. Doch wie steht es um die Freiheit? Mit Dr. Hans-Georg Maaßen erörtern wir die Verfolgung „falscher“ Meinungen durch den Verfassungsschutz. Die Konsequenzen einer „freien“ Covid-19-Impfentscheidung von Soldaten schildert Rechtsanwalt Göran Thoms. Für Michael Moser ist die Begeisterung für freie Wahlen schlicht „unjustiziabel“.
In den letzten Jahren haben selbst hochrangige Rechtswissenschaftler und ehemalige Verfassungsrichter Zweifel an der rechtsstaatlichen Funktionsweise der Justiz geäußert. In der Sendereihe „Der Rechtsstaat“ begleiten wir diese Diskussion und thematisieren einzelne Gerichtsverfahren und Urteile ausschließlich im Gespräch mit Juristen.